Altersvorsorgepflicht
Gibt es bald eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige? Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem aktuellen Stand.
Sie können uns auch gerne direkt kontaktieren und wir beraten Sie persönlich & kostenlos dazu.

Ausgangslage
Gibt es bald eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige? Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, ist im aktuellen Koalitionsvertrag die Einführung einer Altersvorsorgepflicht festgehalten. Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren Vorsorgearten wie z.B. der BasisRente wählen können.
Wen betrifft die geplante Rentenversicherungspflicht konkret?
Zunächst mal ist eine Altersvorsorgepflicht für alle nicht anderweitig obligatorisch abgesicherten Selbstständigen sinnvoll, um das Altersarmutsrisiko der Betroffenen und das Risiko für die Gesellschaft, Selbstständige im Alter durch steuerfinanzierte Sozialleistungen versorgen zu müssen, zu verringern. Klar ist aber auch: Langjährige Selbstständige, die bereits durch eigenes Vermögen oder privat vorgesorgt haben, müssen dies auch weiterhin tun können. Sie genießen Vertrauensschutz. Daher soll bei der Einführung der Versicherungspflicht eine Altersgrenze mit großzügiger Stichtagsregelung gelten, damit noch ein ausreichender Aufbau von künftigen Rentenleistungen möglich ist.
Fazit
Im Sinne dieser Pläne soll dem Selbständigen künftig nicht mehr freigestellt sein, ob und wie er für das Alter vorsorgt.
Freigestellt ist nur noch, ob der Selbständige über die gesetzliche Rentenversicherung vorsorgt, oder eine Opt-Out-Lösung wie z.B. die BasisRente (auch Rürup-Rente genannt) wählt.
Daniel Eschenbacher
Spezialist Altervorsorge
Detlef Gösch
Spezialist Altervorsorge
Benjamin Koutsimanis
Spezialist Altervorsorge
BasisRente (Rürup-Rente)
Vorsorgen und dabei Steuern sparen: mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente können Sie Ihre Rentenlücke schließen und dabei von Steuervorteilen profitieren.
Zudem ist die Rürup-Rente im Rahmen der geförderten Beiträge während der Ansparphase insolvenz- und Hartz-IV-sicher.
Steuerfreie Vorsorgeaufwendungen
Von den Beiträgen, die Sie für Rentenversicherungen der 1. Schicht zahlen – z. B. gesetzliche Rentenversicherung und private BasisRente – können bis zu 26.528 Euro pro Jahr (bei Verheirateten bis zu 53.056 Euro) als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 2023 können bereits 100 % der geleisteten Beiträge steuerlich berücksichtigt werden.
Das ist 2 Jahre früher als ursprünglich vom Gesetzgeber geplant. Sie profitieren somit jetzt schon von einer höheren Absetzbarkeit der Beiträge.
Die Leistungen werden nachgelagert besteuert
Die späteren Leistungen der BasisRente sind im Gegenzug zu versteuern.
Der steuerpflichtige Anteil hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente zum ersten Mal gezahlt wird.
Renten, die ab dem Jahr 2040 beginnen, sind in vollem Umfang zu versteuern.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Der Staat fördert den Aufbau Ihrer Altersvorsorge, wenn unter anderem folgende Anforderungen erfüllt sind:
Alter
Sie erhalten die Leistungen frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr.
Flexibilität
Eine Beleihung, eine Übertragung oder ein Verkauf des Vertrages ist nicht möglich
Häufigkeit
Die Auszahlung darf nur in Form einer monatlichen lebenslangen Rente erfolgen.
Pausiermöglichkeiten
Im Fall von Zahlungsproblemen kann die Rürup-Rente beitragsfrei gestellt werden
Erbmöglichkeiten
Im Todesfall dürfen ebenfalls nur Renten ausgezahlt werden – und zwar ausschließlich an Ihren Ehepartner oder die Kinder, für die Sie kindergeldberechtigt sind.

Sinnvolle Ergänzungen
Erweitern Sie den Versicherungsschutz zu Ihrer Rürup Altersvorsorge-
Für eine optimale Absicherung lässt sich die BasisRente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren.
Durch diese Kombination können Sie auch die Beiträge für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich absetzen – vorausgesetzt, sie machen weniger als die Hälfte des Gesamtbeitrags aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Falls Sie berufsunfähig werden und Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können, etwa nach einem Unfall oder durch eine Krankheit, entstehen meist finanzielle Engpässe. Deshalb ist es wichtig, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Denn jeder vierte Berufstätige wird irgendwann zumindest vorübergehend berufsunfähig, meist wegen Krankheit oder Stress. Die BU-Versicherung zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente, um Ihre finanzielle Unabhängigkeit zu wahren.

Vorteile Basisrente
Die Vorteile der BasisRente im Überblick
Attraktive Möglichkeit, flexibel und individuell vorzusorgen
Flexibilität im Alter durch frei wählbaren Rentenbeginn zwischen 62 und 85 Jahren
Sofortige Steuerersparnis durch staatliche Förderung in der Ansparzeit
Individuelle Erhöhung der Rente durch jährliche Zuzahlung ab 500 Euro in der Ansparphase möglich
Die Vorsorge bleibt garantiert bis ins Alter gesichert
- Bis Rentenbeginn ist sie unpfändbar, insolvenzsicher und –soweit gefördert – nicht auf Hartz IV anrechenbar
- Ab Rentenbeginn ist die Rente im Rahmen der Pfändungsgrenzen geschützt
Über uns

„Das Wertvollste ist das Vertrauen, dass die Kunden uns schenken.“
Seit über zwanzig Jahren betreuen wir über 2.200 Kunden in allen Fragen rund um die Themen Versicherungen & Vorsorge.
Um auch für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, bündeln wir künftig unsere Kompetenzen und sehen als logische Konsequenz hieraus die Gründung unserer Partneragentur in Schwabach.
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